Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 27. Anhebung des allgemeinen Maskenstandards auf FFP2 oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. 1 nötige Infektionsschutzkonzept der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorab und unverlangt vorzulegen. Für die Teilnehmer gilt FFP2-Maskenpflicht; Abs. (1) 1Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. 1 bleibt unberührt. 1 gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften der außerklinischen Intensivpflege, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, Versammlungen nach Art. Hinsichtlich der einzelnen Ladengeschäfte gilt Satz 1. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss. 1 touristische Führungen durchführt. 5 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Das Tool Matomo verwendet Cookies. 3§ 19 Satz 2 gilt entsprechend. 15 BayVersG sicherzustellen, dass. Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 3Die Kreisverwaltungsbehörde macht in gleicher Weise bekannt, sobald der Wert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde. SARS-CoV-2/COVID-19; Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und deren Auswirkungen auf den Vollzug des Fahrerlaubnisrechts, des Fahrlehrerrechts und des Berufskraftfahrer-Qualifikationsrechts im Zuge der COVID-19-Pandemie - 2. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; für den Betrieb von Kinos ist das Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Digitales und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts zu erstellen. Juli 2000 (BGBl. eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. 1 und 2 genannten Bereichen kann auch in den in § 1 Abs. Zu nicht geimpften oder nicht genesenen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Juni 2021 Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. Auf der Verkündungsplattform Bayern finden Sie die elektronischen Fassungen des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes (GVBl.) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen. entgegen § 14 Betriebe mit Kundenverkehr öffnet oder einen Markt veranstaltet oder als Inhaber eines Betriebs, einer Verkaufsstelle auf einem Markt oder eines Einkaufszentrums oder einer Praxis den dort genannten Pflichten nicht nachkommt oder nicht sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht oder der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nachkommt oder als Veranstalter eines Marktes den dort genannten Pflichten nicht nachkommt. 2Ausnahmegenehmigungen, die einen generellen Personenkreis oder eine allgemeine Fallkonstellation betreffen, dürfen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erteilt werden. 4 nur bei der Einschiffung, wenn sie in Bayern erfolgt, und am Tag eines Landgangs vorlegen. 2 falsche Kontaktdaten angibt. Nr. (1) 1Beim Besuch von Patienten oder Bewohnern von. Januar 2014 (GVBl. I S. 1045), das zuletzt durch Art. entgegen § 16 Übernachtungsangebote zur Verfügung stellt, ohne den dort genannten Pflichten nachzukommen, oder nicht sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht nachkommt. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. 1 bis 4 BayVersG gilt entsprechend. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Internetseiten zu analysieren und zu verbessern. (1) Für den Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen, die Mittagsbetreuung an Schulen sowie den Lehr- und Studienbetrieb am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern gilt § 2 mit folgenden Maßgaben: (2) 1Die Teilnahme am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen oder schulischen Ferienkursen in Präsenz sowie an der Mittags- und Notbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie drei Mal wöchentlich einen Testnachweis nach § 3 Abs. 4Es erhalten darüber hinaus nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind. Vorschriften (2717) Gesetze (239) Rechtsverordnungen (514) Verwaltungsvorschriften (1768) Verträge, sonstige Rechtsquellen (196) Gerichtsentscheidungen (30029) 2Die Maskenpflicht gilt nicht. 1, § 28b Abs. 2Die Einrichtungen sollen die erforderlichen Testungen organisieren. ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. Juni 2020 Auf Grund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ist seit dem 10. die Bestimmungen nach Satz 1 eingehalten werden und. 5Eine Übermittlung von Testdaten an Dritte findet im Übrigen vorbehaltlich von Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz nicht statt. Bei der Teilnahme an PCR-Pooltestungen gelten die mit der Testung beauftragten Labore und Transportpersonen nicht als Dritte im Sinne von Satz 5. Bitte beachten Sie: Mit Ablauf des Monats Februar 2023 stellen wir unser Informationsangebot zu Corona ein. Diese Internetseite speichert Informationen in Cookies in Ihrem Browser und verwendet das Webanalyse-Tool Matomo. Die aktuellen Regelungen in der Corona-Pandemie basieren unter anderem auf dem Infektionsschutzgesetz. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Besucher und Beschäftigte, soweit sie in Kontakt mit Bewohnern sind, gilt FFP2-Maskenpflicht, andernfalls die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. entgegen § 13 eine private Schule nach den Art. 382) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: (1) 1Diese Verordnung findet grundsätzlich nur in Landkreisen und kreisfreien Städten Anwendung, in denen die nach § 28a Abs. 2Für den praktischen Fahrschulunterricht und für praktische Prüfungen gilt FFP2-Maskenpflicht für das Lehrpersonal sowie für die übrigen Fahrzeuginsassen. BayIfSMV) vom 5. (3) 1Schülerinnen und Schüler dürfen an Betreuungsangeboten nach Abs. 5 Nr. BayIfSMV) vom 5. 2In den Gebieten mit höherer 7-Tage-Inzidenz gelten ihre Regelungen nur, soweit in der jeweiligen Regelung auf diese Bestimmung verwiesen wird. 2 negativ getestet sind. 5Für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal gelten hinsichtlich ihrer Tätigkeit in den Schulräumen die Sätze 1 bis 3 mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Selbsttest auch außerhalb der Schule und ohne Aufsicht vorgenommen werden kann, wenn die Person versichert, dass das Testergebnis negativ ausgefallen ist; soweit das Testergebnis für außerschulische Zwecke Verwendung finden soll, ist der Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durchzuführen. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 28a am 21. 1 entsprechend. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass. Telefon: +49 911 21542-0, E-Mail: patientenbeauftragter@stmgp.bayern.de. In geschlossenen Räumen ist Musikbeschallung und -begleitung nur als Hintergrundmusik zulässig, soweit es sich nicht um nach dieser Verordnung zulässige Veranstaltungen handelt. 1 und 3 IfSG). 1 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der am 21. entgegen § 9 als Betreiber einer der dort genannten Einrichtungen kein Infektionsschutzkonzept erstellt. Suche zurücksetzen Suche ausführen. Um Arbeitgeber und Beschäftigte im Bedarfsfall bei der eigenverantwortlichen Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleich. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. 15 BayVersG sicherzustellen, dass die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auch im Übrigen auf ein vertretbares Maß beschränkt bleiben. Seite 1 von 9. Navigation. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 4. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts für Beherbergungsbetriebe auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. I S. 3274) geändert worden ist, in Verbindung mit § 11 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. 3In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, müssen die Besucher einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 vorlegen. Mai 2021 (BGBl. In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten darf unbeschadet von Nr. (2) 1Soweit nach Abs. § 2 Abs. Mai 2021 (BGBl. Februar 2023 16. (2) 1Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Bekanntmachungen Bußgeldkatalog Richtlinien Handlungsempfehlungen und Hygienekonzepte Bekanntmachungen Bußgeldkataloge Aufhebung des Bußgeldkataloges „Corona-Pandemie" 3Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschauer sind nicht zugelassen. Mit Matomo werden keine Daten an Server übermittelt, die außerhalb der Kontrolle des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege liegen. (4) Im Rahmen der Abs. auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in dieser Verordnung keine besonderen Regelungen vorgesehen sind. 1 Satz 1 Nr. 2Die Maske darf abgenommen werden, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist. Der Betreiber stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass zwischen Gästen, die nicht in einem Zimmer oder einer Wohneinheit untergebracht sind, und zwischen Gästen und Personal grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Zur Startseite von BAYERN.RECHT; Trefferliste der letzten Suche; Toggle navigation. Die Maske darf abgenommen werden, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist. Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören; diese Nummer findet keine Anwendung auf Fahrgäste im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie bei der Schülerbeförderung. (2) In Einrichtungen nach Abs. entgegen § 18 als Betreiber die angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht einhält, ihre Nichteinhaltung durch die Beschäftigten duldet oder den Pflichten zur Überprüfung oder Dokumentation nicht nachkommt. 8 des Grundgesetzes in geschlossenen Räumen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 1Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung FFP2-Maskenpflicht. 2 und 4 findet keine Anwendung. Soweit in dieser Verordnung für die Nutzung oder die Zulassung zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben oder Bereichen die Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Testnachweis) vorgesehen ist, gilt: nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2021 (GVBl. 3Behörden, Gerichte und öffentliche Stellen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt handeln, können im Rahmen des Zutritts zu den jeweiligen Gebäuden oder Räumlichkeiten ebenfalls entsprechend der Sätze 1 und 2 personenbezogene Daten erheben. 1 mit weiteren Personen aufhält. Eintrittskarten dürfen nur personalisiert verkauft werden. 3Der Dienstleister hat die Kontaktdaten nach Maßgabe von § 5 zu erheben. 2 Nr. für Gäste in der Gastronomie, solange sie am Tisch sitzen. Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Besucher nach Maßgabe von § 2 zu erheben. 5 Nr. (2) Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen gilt außerdem: (1) Kontaktdaten sind zu erheben bei allen Veranstaltungen ab 1 000 Personen, von Dienstleistern, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, in der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, bei Tagungen, Kongressen, Messen, kulturellen Veranstaltungen, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten. 2Zu diesem Zweck sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. 2.In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten wird, können die Einrichtungen öffnen.“. 1 und 3 IfSG), muss auch ein Testkonzept enthalten, das insbesondere die regelmäßige Testung der Beschäftigten der Einrichtung an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der die Beschäftigten zum Dienst eingeteilt sind, auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorsieht. 4Die Schule verarbeitet das Testergebnis für die Zwecke nach Satz 1 und 2. entgegen der § 3 Abs. Jeder Übernachtungsgast hat ohne Rücksicht auf die. Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen und Verordnungen. (3) Abs. 2In Gebäuden und geschlossenen Räumen besteht für das Personal, soweit es in Kontakt mit Kunden kommt, Maskenpflicht sowie für Kunden FFP2-Maskenpflicht. (3) 1In Arzt- und Zahnarztpraxen und in allen sonstigen Praxen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht werden, gilt Abs. (4) 1Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel, die keinen Volksfestcharakter aufweisen und keine großen Besucherströme anziehen, sind zulässig. 1 Satz 1 Nr. 3§ 20 bleibt unberührt. 1 Satz 1 bis 4 in Landkreisen und kreisfreien Städten zulässig, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 165 nicht überschritten wird. 1 eine tägliche Besucherobergrenze von 50 000 Personen. Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte, Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte, Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der. 3 an einer solchen Schule nachgekommen wird, oder wer entgegen § 20 Abs. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. (2) Für geimpfte und genesene Personen gelten die Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend. (1) 1Für größere Veranstaltungen jeder Art gilt: 2Der Veranstalter ist verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen zur Maskenpflicht nach § 2 sicherzustellen. 2Die Betreiber sind für die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen verantwortlich und haben dies regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. entgegen § 15 einen Gastronomiebetrieb öffnet oder betreibt, ohne den dort genannten Pflichten nachzukommen, oder nicht sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht nachkommt. (1) 1Weitergehende oder ergänzende Anordnungen der für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden zu den Bestimmungen dieser Verordnung oder der auf ihrer Grundlage erlassenen Infektionsschutzkonzepte bleiben unberührt. 1 vorhandenen Plätze. 1 entsprechend mit folgenden ergänzenden Maßgaben: (4) Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. 1 Nr. Pressemitteilungen abonnieren / abbestellen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Logos, Wanderausstellungen und Aktionsmaterial, Verantwortungsvoller Umgang mit Genussmitteln, Pflegerische Versorgungsstruktur in Bayern, Beispiele für Netzwerke in der Hospiz- und Palliativversorgung, Jahrestagung zur Hospiz- und Palliativversorgung, Elektronische Patientenakte und Gesundheitskarte, Zulassung als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik, Förderprogramme der Pflege und pflegerischen Versorgung, Förderprogramme für Geriatrie und Palliativmedizin, Förderprogramme für Erhalt und Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, Förderung der Rehabilitation und Prävention, Startseite und Menüführung von www.stmgp.bayern.de, Inhaltsverzeichnis von www.stmgp.bayern.de, Handlungsempfehlungen und Hygienekonzepte, Aufhebung des Bußgeldkataloges „Corona-Pandemie“, Hinweisgrafik für die Rückstattung von Bußgeldern vom 1. Wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, findet in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer. 2 Halbsatz 1 findet keine Anwendung. 1 Satz 1 geöffnet werden. Mai 2020 (BGBl. 1Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 2In Gebieten nach § 1 Abs. 2 genannten Pflichten nachzukommen. 3 eine dort genannte Einrichtung ohne erforderlichen. In Bayern wurden seit März 2020 Verordnungen über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erlassen. 8 des Grundgesetzes unter freiem Himmel muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden. 24 Abs. 1Diese Verordnung tritt am 7. September 2021 (BayM Inhaltsverzeichnis 5Entsprechende Inzidenzbekanntmachungen während des Geltungszeitraums der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden auch für die vorliegende Verordnung weiter Anwendung. 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Gesetze (239) Rechtsverordnungen (512) Verwaltungsvorschriften (1759) Verträge, sonstige Rechtsquellen (195) . 17. 2, 3 und 5 gilt ergänzend Folgendes: (3) 1Ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen müssen ihre Beschäftigten im Rahmen verfügbarer Testkapazitäten regelmäßig möglichst an drei verschiedenen Tagen pro Woche in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Grundlage für die Verordnungen zur Pandemiebekämpfung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, das Infektionsschutzgesetz (PDF, www.gesetze-im-internet.de). jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. 2In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. In Gebäuden und geschlossenen Räumen besteht für das Personal, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt, Maskenpflicht sowie für Gäste, solange sie nicht am Tisch sitzen, FFP2-Maskenpflicht. (1) Für Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sowie touristische Bahn- und Reisebusverkehre gilt: (2) Bei Flusskreuzfahrten bedürfen die Passagiere bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt, und am Tag eines Landgangs eines Testnachweises nach Maßgabe von § 4. sich entgegen § 6 Abs. © Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. (3) Für Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Solarien, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen gilt Abs. 2021 Nr. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, 16. Blasrichtung ein erweiterter Mindestabstand von 2,0 m einzuhalten; für das Lehrpersonal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, für Schülerinnen und Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht; diese Pflichten entfallen nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt; der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. (2) 1Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. 2§ 18 Abs. (3) Zum Handel und zu den nicht von Abs. entgegen § 11 als Betreiber einer Einrichtung kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen kann. (3) 1Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Dezember 2022 aufgehoben. 1 wird die Angabe „50“ durch die Angabe „100“ ersetzt. 2 auf Schülerinnen und Schüler während der Schulferien. 3Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht; hiervon ausgenommen sind die Versammlungsleitung während Durchsagen und Redner während Redebeiträgen sowie Teilnehmer, die während der Versammlung ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. 2Ausnahmegenehmigungen, die einen generellen Personenkreis oder eine allgemeine Fallkonstellation betreffen, dürfen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erteilt werden. Für das Personal, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt, sowie für die Gäste, solange sie sich nicht am Tisch des Restaurantbereichs oder in ihrer Wohneinheit befinden, gilt Maskenpflicht; § 14 Abs. Auf dem Hochschulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht; für die Beschäftigten gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, ausgenommen nach Erreichen des jeweiligen Arbeitsplatzes, sofern nicht weitere Personen anwesend sind. 1 Satz 1 an einer Veranstaltung oder Versammlung teilnimmt. Mit der am 6. 2, 4, 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind. 2In diesem Fall finden ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag die für diesen Fall vorgesehenen Bestimmungen Anwendung. 1, 3 und 4 Einrichtungen betreibt oder entgegen § 13 Abs. Juli 2021 außer Kraft. 2, 4, 6 SchAusnahmV nicht geimpfte, genesene oder getestete Personen keine durch diesen Paragraphen begründeten Zugangsbeschränkungen. 5Die Zulassung nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes vom 28. 5Keine Anwendung finden § 3 Abs.
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